So rechnet der Beitragsrechner
Quelle: GKV-Spitzenverband, Krankenkassenliste, Stand 02.11.2026.
Ihr beitragspflichtiges Einkommen bildet die Grundlage. Der Rechner multipliziert es mit dem Beitragssatz. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 5.812,50 € und begrenzt die Berechnung. Zum Beitragssatz zählen 14,6 % und der Zusatzbeitrag, den Ihre Kasse erhebt.
Rechnung nach Gruppe
| Gruppe | Grundlage | Ihr Anteil |
|---|---|---|
| Angestellt | Brutto, höchstens 5.812,50 € | Hälfte von 14,6 % plus Zusatzbeitrag |
| Minijob bis 603 € | kein eigener Beitrag | 0 € |
| Midijob bis 2.000 € | verringerte Grundlage im Übergangsbereich | Hälfte des Satzes auf diese Grundlage |
| Rentner | gesetzliche Rente | Hälfte des Satzes |
| Student | BAföG-Bedarfssatz 855 € | 10,22 % plus voller Zusatzbeitrag |
| Selbständig | Gewinn, mindestens 1.318,33 €, höchstens 5.812,50 € | 14,6 % plus Zusatzbeitrag, allein |
Der Rechner rechnet die Pflegeversicherung nicht mit. Bei allen Kassen ist Ihr Satz gleich. Kinder und Alter bestimmen ihn, die Wahl der Kasse nicht.
Woher kommen die Zahlen?
Aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands stammen die Zusatzbeiträge. Stand: 02.11.2026. Das Bundesministerium für Gesundheit liefert Beitragssätze, Grenzen und Mindestbeiträge. Für 2027 kommen die Werte vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Direkt unter jeder Tabelle steht ihre Quelle.
Welche Kassen sind in den Tabellen enthalten
Die Vergleiche umfassen alle 71 Kassen. Der Zugang für alle ist entweder bundesweit oder in einzelnen Ländern möglich. 20 Betriebskrankenkassen nehmen nur die Beschäftigten bestimmter Firmen auf. Sie finden sich beim Zusatzbeitrag 2026 nur in der Gesamtliste. Da die SVLFG keinen Zusatzbeitrag erhebt und nicht frei wählbar ist, fehlt sie in allen Tabellen.
Rundung sowie Grenzen
Jeden Betrag runden wir auf den Cent. Ihre Kasse nutzt eigene Rundungsregeln. Deshalb kann Ihre Abrechnung kleine Abweichungen aufweisen. Der Rechner bildet Sonderfälle nicht ab. Dazu gehören mehrere Jobs, Einmalzahlungen und Krankengeld-Wahltarife.
