Zum Inhalt springen
Beitragsrechner Krankenkasse LogoBeitragsrechner
Krankenkasse

So rechnet der Beitragsrechner

Quelle: GKV-Spitzenverband, Krankenkassenliste, Stand 02.11.2026.

Ihr beitragspflichtiges Einkommen bildet die Grundlage. Der Rechner multipliziert es mit dem Beitragssatz. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 5.812,50 € und begrenzt die Berechnung. Zum Beitragssatz zählen 14,6 % und der Zusatzbeitrag, den Ihre Kasse erhebt.

Rechnung nach Gruppe

So berechnet der Rechner Ihren Anteil an der Krankenversicherung
GruppeGrundlageIhr Anteil
AngestelltBrutto, höchstens 5.812,50 €Hälfte von 14,6 % plus Zusatzbeitrag
Minijob bis 603 €kein eigener Beitrag0 €
Midijob bis 2.000 €verringerte Grundlage im ÜbergangsbereichHälfte des Satzes auf diese Grundlage
Rentnergesetzliche RenteHälfte des Satzes
StudentBAföG-Bedarfssatz 855 €10,22 % plus voller Zusatzbeitrag
SelbständigGewinn, mindestens 1.318,33 €, höchstens 5.812,50 €14,6 % plus Zusatzbeitrag, allein

Der Rechner rechnet die Pflegeversicherung nicht mit. Bei allen Kassen ist Ihr Satz gleich. Kinder und Alter bestimmen ihn, die Wahl der Kasse nicht.

Woher kommen die Zahlen?

Aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands stammen die Zusatzbeiträge. Stand: 02.11.2026. Das Bundesministerium für Gesundheit liefert Beitragssätze, Grenzen und Mindestbeiträge. Für 2027 kommen die Werte vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Direkt unter jeder Tabelle steht ihre Quelle.

Welche Kassen sind in den Tabellen enthalten

Die Vergleiche umfassen alle 71 Kassen. Der Zugang für alle ist entweder bundesweit oder in einzelnen Ländern möglich. 20 Betriebskrankenkassen nehmen nur die Beschäftigten bestimmter Firmen auf. Sie finden sich beim Zusatzbeitrag 2026 nur in der Gesamtliste. Da die SVLFG keinen Zusatzbeitrag erhebt und nicht frei wählbar ist, fehlt sie in allen Tabellen.

Rundung sowie Grenzen

Jeden Betrag runden wir auf den Cent. Ihre Kasse nutzt eigene Rundungsregeln. Deshalb kann Ihre Abrechnung kleine Abweichungen aufweisen. Der Rechner bildet Sonderfälle nicht ab. Dazu gehören mehrere Jobs, Einmalzahlungen und Krankengeld-Wahltarife.