Krankengeld: ja oder nein
Wenn Sie länger krank sind, erhalten Sie ohne Krankengeld kein Geld. Ab dem 43. Tag erhalten Sie Krankengeld. Voraussetzung ist die Wahlerklärung, dann gilt der höhere Satz. Bei 3.000 € Gewinn sind es 18,00 € mehr im Monat.
Sie zahlen bei der Krankenkasse für Selbständige den vollständigen Beitrag allein. Ihr Gewinn ist die Grundlage für die Beitragshöhe. Die Kasse rechnet mindestens 1.318,33 € pro Monat. Höchstens sind es 5.812,50 €.
Sie sind als Selbständiger freiwillig gesetzlich versichert. Ohne Anspruch auf Krankengeld zahlen Sie 14 % plus Zusatzbeitrag nach dem ermäßigten Satz. Bei 2,9 % Zusatzbeitrag liegt Ihr monatlicher Beitrag bei mindestens 222,80 €. Der Höchstbeitrag ohne Krankengeld liegt bei 982,31 €.
Der allgemeine Satz von 14,6 % gilt, wenn Sie Krankengeld wählen. Mit Krankengeld liegt Ihr Beitrag bei mindestens 230,71 €. Die Obergrenze sind 1.017,19 €. In beiden Fällen kommt die Pflegeversicherung mit 3,6 % vom selben Einkommen hinzu.
| Gewinn im Monat | ohne Krankengeld | mit Krankengeld |
|---|---|---|
| 1.000 € | 222,80 € | 230,71 € |
| 2.000 € | 338,00 € | 350,00 € |
| 3.000 € | 507,00 € | 525,00 € |
| 4.000 € | 676,00 € | 700,00 € |
| 6.000 € | 982,31 € | 1.017,19 € |
Quelle: BMG, Beiträge für freiwillig Versicherte. Unterhalb von 1.318,33 € ist der Mindestbeitrag fällig.
Wenn Sie länger krank sind, erhalten Sie ohne Krankengeld kein Geld. Ab dem 43. Tag erhalten Sie Krankengeld. Voraussetzung ist die Wahlerklärung, dann gilt der höhere Satz. Bei 3.000 € Gewinn sind es 18,00 € mehr im Monat.
Bei allen Mitgliedern unterscheiden sich die Kassen allein durch den Zusatzbeitrag. Bei Selbständigen zählt er ganz. Niemand übernimmt die Hälfte. Bei einem Gewinn von 3.000 € fallen bei der TUI BKK BKK monatlich 513,00 € an. Der Durchschnitt liegt bei 525,00 €.
| Kasse | Zusatzbeitrag | Beitrag bei 3.000 € Gewinn, mit Krankengeld | Mindestbeitrag im Monat | Website |
|---|---|---|---|---|
TUI BKK bundesweit | 2,5 % | 513,00 € | 217,52 € | Zur KasseTUI BKK |
hkk bundesweit | 2,59 % | 515,70 € | 218,71 € | Zur Kassehkk |
| 2,6 % | 516,00 € | 218,84 € | Zur KasseAudi BKK | |
Techniker Krankenkasse (TK) bundesweit | 2,69 % | 518,70 € | 220,03 € | Zur KasseTechniker Krankenkasse (TK) |
| 2,85 % | 523,50 € | 222,14 € | Zur KasseWMF BKK | |
| 2,89 % | 524,70 € | 222,67 € | Zur KasseHEK | |
| 2,99 % | 527,70 € | 223,98 € | Zur KasseBKK Linde | |
DAK-Gesundheit bundesweit | 3,2 % | 534,00 € | 226,75 € | Zur KasseDAK-Gesundheit |
| 3,25 % | 535,50 € | 227,41 € | Zur KasseDebeka BKK | |
| 3,29 % | 536,70 € | 227,94 € | Zur KasseBarmer |
Laut GKV-Spitzenverband, Krankenkassenliste, Stand 02.11.2026. Der Mindestbeitrag ohne Krankengeld.
Ihr letzter Einkommensteuerbescheid bildet die Grundlage. Zunächst legt die Kasse Ihren Beitrag vorläufig fest. Später erfolgt die Abrechnung mit dem Bescheid für das Jahr. Mieten oder Zinsen zählen ebenfalls zum Gewinn. Die Grenze liegt bei 5.812,50 €.
Wenn Sie dauerhaft gut verdienen, kann die private Krankenversicherung eine Überlegung werden. Für Selbständige ist ein Wechsel unabhängig vom Einkommen möglich.
Ohne Krankengeld zahlen Sie 222,80 € im Monat, mit Krankengeld 230,71 €, jeweils bei 2,9 % Zusatzbeitrag. Die Pflegeversicherung kommt noch dazu.
Ohne Krankengeld sind es 507,00 €, mit Krankengeld 525,00 €. Bei 2,9 % Zusatzbeitrag zahlen Sie das jeden Monat. Die Pflegeversicherung ist nicht enthalten.
Es gibt keinen Arbeitgeberanteil. Künstler und Publizisten, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, bilden einen Sonderfall. Die Künstlersozialkasse trägt hier die Hälfte vom Beitrag.