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Krankenkasse

Krankenkasse für Selbständige

Sie zahlen bei der Krankenkasse für Selbständige den vollständigen Beitrag allein. Ihr Gewinn ist die Grundlage für die Beitragshöhe. Die Kasse rechnet mindestens 1.318,33 € pro Monat. Höchstens sind es 5.812,50 €.

Mindestbeitrag ohne Krankengeldanspruch
222,80 €
Zusatzbeitrag von 2,9 %
Der Mindestbeitrag mit Krankengeld
230,71 €
Bei Gewinn ab 1.318,33 €
Der Höchstbeitrag mit Krankengeld
1.017,19 €
Bei Gewinn ab 5.812,50 €
Arbeitgeberanteil
0,00 €
Die Zahlung erfolgt allein durch Sie.

Mindest- und Höchstbeitrag 2026

Sie sind als Selbständiger freiwillig gesetzlich versichert. Ohne Anspruch auf Krankengeld zahlen Sie 14 % plus Zusatzbeitrag nach dem ermäßigten Satz. Bei 2,9 % Zusatzbeitrag liegt Ihr monatlicher Beitrag bei mindestens 222,80 €. Der Höchstbeitrag ohne Krankengeld liegt bei 982,31 €.

Der allgemeine Satz von 14,6 % gilt, wenn Sie Krankengeld wählen. Mit Krankengeld liegt Ihr Beitrag bei mindestens 230,71 €. Die Obergrenze sind 1.017,19 €. In beiden Fällen kommt die Pflegeversicherung mit 3,6 % vom selben Einkommen hinzu.

Nach Gewinn berechneter Krankenversicherungsbeitrag im Monat, bei 2,9 % Zusatzbeitrag, ohne Pflegeversicherung
Gewinn im Monatohne Krankengeldmit Krankengeld
1.000 €222,80 €230,71 €
2.000 €338,00 €350,00 €
3.000 €507,00 €525,00 €
4.000 €676,00 €700,00 €
6.000 €982,31 €1.017,19 €

Quelle: BMG, Beiträge für freiwillig Versicherte. Unterhalb von 1.318,33 € ist der Mindestbeitrag fällig.

Beitrag bei den einzelnen Kassen

Bei allen Mitgliedern unterscheiden sich die Kassen allein durch den Zusatzbeitrag. Bei Selbständigen zählt er ganz. Niemand übernimmt die Hälfte. Bei einem Gewinn von 3.000 € fallen bei der TUI BKK BKK monatlich 513,00 € an. Der Durchschnitt liegt bei 525,00 €.

Für Selbständige: die 10 bundesweit günstigsten Kassen
KasseZusatzbeitragBeitrag bei 3.000 € Gewinn, mit KrankengeldMindestbeitrag im MonatWebsite
TUI BKK bundesweit
2,5 %513,00 €217,52 €Zur KasseTUI BKK
hkk bundesweit
2,59 %515,70 €218,71 €Zur Kassehkk
Audi BKK bundesweit
2,6 %516,00 €218,84 €Zur KasseAudi BKK
Techniker Krankenkasse (TK) bundesweit
2,69 %518,70 €220,03 €Zur KasseTechniker Krankenkasse (TK)
WMF BKK bundesweit
2,85 %523,50 €222,14 €Zur KasseWMF BKK
HEK bundesweit
2,89 %524,70 €222,67 €Zur KasseHEK
BKK Linde bundesweit
2,99 %527,70 €223,98 €Zur KasseBKK Linde
DAK-Gesundheit bundesweit
3,2 %534,00 €226,75 €Zur KasseDAK-Gesundheit
Debeka BKK bundesweit
3,25 %535,50 €227,41 €Zur KasseDebeka BKK
Barmer bundesweit
3,29 %536,70 €227,94 €Zur KasseBarmer

Laut GKV-Spitzenverband, Krankenkassenliste, Stand 02.11.2026. Der Mindestbeitrag ohne Krankengeld.

So setzt die Kasse Ihren Gewinn an

Ihr letzter Einkommensteuerbescheid bildet die Grundlage. Zunächst legt die Kasse Ihren Beitrag vorläufig fest. Später erfolgt die Abrechnung mit dem Bescheid für das Jahr. Mieten oder Zinsen zählen ebenfalls zum Gewinn. Die Grenze liegt bei 5.812,50 €.

Wenn Sie dauerhaft gut verdienen, kann die private Krankenversicherung eine Überlegung werden. Für Selbständige ist ein Wechsel unabhängig vom Einkommen möglich.

Selbständige und ihre Fragen

Welcher Mindestbeitrag gilt 2026 für Selbständige?

Ohne Krankengeld zahlen Sie 222,80 € im Monat, mit Krankengeld 230,71 €, jeweils bei 2,9 % Zusatzbeitrag. Die Pflegeversicherung kommt noch dazu.

Bei 3.000 € Gewinn: Wie viel zahlt ein Selbständiger?

Ohne Krankengeld sind es 507,00 €, mit Krankengeld 525,00 €. Bei 2,9 % Zusatzbeitrag zahlen Sie das jeden Monat. Die Pflegeversicherung ist nicht enthalten.

Wird ein Zuschuss gezahlt?

Es gibt keinen Arbeitgeberanteil. Künstler und Publizisten, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, bilden einen Sonderfall. Die Künstlersozialkasse trägt hier die Hälfte vom Beitrag.