Der Beitrag setzt sich so zusammen
Bei allen Kassen gleich ist der allgemeine Beitragssatz: 14,6 % von Ihrem Lohn. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den Ihre Kasse selbst festlegt, 2026 im Schnitt 2,9 %. Als Angestellter zahlen Sie von beiden Teilen die Hälfte. Die zweite Hälfte übernimmt Ihr Arbeitgeber.
Es zählt aber höchstens ein Lohn von 5.812,50 € im Monat. Diese Grenze heißt Beitragsbemessungsgrenze. Für alles, was Sie darüber verdienen, zahlen Sie keinen Beitrag. Bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag zahlen Sie deshalb nie mehr als 508,59 € im Monat.
Die Pflegeversicherung kommt zusätzlich dazu. Sie hilft, wenn Sie einmal Pflege brauchen, und kostet 3,6 %, ohne Kinder 4,2 %. Der Rechner zeigt nur den Beitrag für die Krankenkasse.
