Die Regel mit 20 Stunden
Die Zeit zählt, das Geld nicht. Für die Werkstudentenregel ist Ihr Verdienst ohne Bedeutung. Mit höchstens 20 Wochenstunden bleiben Sie von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung frei. Während der Semesterferien sind mehr Stunden erlaubt.
Der Studentenbeitrag für Ihre Krankenkasse bleibt unverändert. Pro Monat sind das 112,18 € bei 2,9 % Zusatzbeitrag.
Bis 20 Stunden und darüber: welche Kosten entstehen
Wer dauerhaft mehr als 20 Stunden arbeitet, gilt als Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber zieht dann den normalen Anteil vom Lohn ab. Unterschiede für die Krankenversicherung zeigt die Tabelle. Die Pflegeversicherung ist nicht enthalten.