Zum Inhalt springen
Beitragsrechner Krankenkasse LogoBeitragsrechner
Krankenkasse

Beitragsbemessungsgrenze 2026

In der Krankenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze 2026 bei 5.812,50 € im Monat. Ihre Krankenkasse berechnet die Beiträge nur bis zu diesem Betrag. Was Sie darüber hinaus verdienen, bleibt beitragsfrei.
Grenze je Monat
5.812,50 €
Grenze je Jahr
69.750 €
Versicherungspflichtgrenze
77.400 €
pro Jahr
Ihr Anteil, Höchstbeitrag
508,59 €
bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 %

Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung

Für die Beitragshöhe ist Ihr beitragspflichtiges Einkommen maßgeblich, also jener Teil Ihres Bruttolohns, aus dem die Beiträge entstehen. 2026 ist dieser Anteil bei 5.812,50 € im Monat gedeckelt, jährlich sind es 69.750 €. Die Beträge veröffentlicht das Bundesministerium für Gesundheit.

Auf Ihr beitragspflichtiges Einkommen wird der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % erhoben. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, ein Aufschlag, den jede Krankenkasse selbst bestimmt. 2026 liegt er im Schnitt bei 2,9 %. Welcher Satz bei Ihrer Kasse gilt, steht in der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands.

Als Angestellter teilen Sie sich den Beitrag mit Ihrem Arbeitgeber, jeder zahlt die Hälfte. Auf Ihrer Gehaltsabrechnung sehen Sie deshalb nur Ihren eigenen Anteil.

Für die Krankenversicherung im Monat: Ihr Anteil bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %
Brutto im MonatDavon beitragspflichtigIhr AnteilAnteil am Brutto
4.000 € 4.000,00 € 350,00 € 8,75 %
5.000 € 5.000,00 € 437,50 € 8,75 %
5.812,50 € 5.812,50 € 508,59 € 8,75 %
6.000 € 5.812,50 € 508,59 € 8,48 %
7.000 € 5.812,50 € 508,59 € 7,27 %

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Beiträge. Man multipliziert das beitragspflichtige Brutto mit (14,6 % plus 2,9 %) und teilt durch 2.

Versicherungspflichtgrenze 2026 und Wechsel in die private Krankenversicherung

Zusätzlich zur Beitragsbemessungsgrenze gibt es eine zweite Grenze, und sie liegt höher. Über die Versicherungspflichtgrenze entscheidet sich, ob Sie als Angestellter überhaupt in die private Krankenversicherung wechseln können. Für 2026 nennt das Bundesministerium für Gesundheit 77.400 € im Jahr, also 6.450 € im Monat.

Überschreiten Sie diese Grenze und bleibt es auch im Folgejahr so, dürfen Sie wechseln. Bleiben Sie darunter, sind Sie als Angestellter weiterhin gesetzlich versichert.

Wer schon Ende 2002 privat versichert war, kommt mit einer niedrigeren Grenze von 69.750 € im Jahr aus.

Wer freiwillig versichert ist, Selbständige und Rentner

Für alle gesetzlich Versicherten gilt die Grenze von 5.812,50 €, auch für Selbständige. Selbständige sind meist freiwillig gesetzlich versichert: Sie müssten nicht in eine gesetzliche Kasse, haben sich aber dafür entschieden. Den kompletten Beitrag zahlen Sie allein, denn ein Arbeitgeber steigt nicht mit ein.

Freiwillig Versicherte (2026)Mit Krankengeldanspruch
Höchstbeitrag je Monat1.017,19 €

Diesen Betrag nennt das Bundesministerium für Gesundheit; er gilt bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 %. Auch wer wenig verdient, zahlt einen Mindestbeitrag.

Bei Rentnerinnen und Rentnern addiert die Kasse Rente und Betriebsrente, solange die Grenze nicht erreicht ist. Betriebsrenten sind 2026 bis 197,75 € im Monat freigestellt, auf diesen Anteil fällt kein Krankenversicherungsbeitrag an.

Was ändert sich im Jahr 2027?

Für 2027 hat die Bundesregierung die neuen Werte am 7. Oktober 2026 beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 gelten sie, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.

20262027
Monatliche Beitragsbemessungsgrenze5.812,50 €6.375,00 €
Versicherungspflichtgrenze je Jahr77.400 €84.150 €
Zusatzbeitrag im Durchschnitt2,9 %2,9 %

Die Werte für 2027 stehen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Da die Grenze 2027 höher ausfällt, zahlen Sie ab 2027 Beiträge auf einen größeren Teil Ihres Gehalts, sofern Sie mehr als 5.812,50 € verdienen. Laut Bundesministerium für Gesundheit bleibt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,9 %.

Häufige Fragen und Antworten

Was bedeutet die Beitragsbemessungsgrenze?

Gemeint ist das höchste Einkommen, bis zu dem Beiträge zur Krankenversicherung berechnet werden. Jedes Jahr wird sie neu festgelegt, und für alle gesetzlichen Krankenkassen gilt derselbe Wert. Nur beim Zusatzbeitrag unterscheiden sich die Kassen.

Wie hoch ist der Höchstbeitrag 2026?

Angestellte zahlen 508,59 € im Monat aus eigener Tasche, sofern die Kasse 2,9 % Zusatzbeitrag verlangt. Freiwillig Versicherte mit Arbeitgeber erhalten 2026 einen Zuschuss zu ihrem Beitrag.

Gilt diese Grenze auch für die Pflegeversicherung?

Ja, sie nutzt ebenfalls 5.812,50 € im Monat als Grenze. Der Satz liegt laut Bundesministerium für Gesundheit bei 3,6 %, für Kinderlose bei 4,2 %. Für Angestellte beträgt Ihr Anteil mit Kind 1,8 %. Ab dem zweiten Kind, das unter 25 Jahre alt ist, sinkt Ihr Anteil je Kind um 0,25 Punkte, wie die BKK Mobil Krankenkasse erläutert. Für die Rentenversicherung gilt eine eigene, höhere Grenze.

Wie unterscheidet sich die Versicherungspflichtgrenze?

In der Höhe ist Ihr Beitrag durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Die Versicherungspflichtgrenze regelt allein die Frage, ob Sie als Angestellter privat versichert sein dürfen. Für Selbständige zählt sie nicht, weil sie ohnehin keiner gesetzlichen Kasse angehören müssen.