Versicherungspflichtgrenze 2026 und Wechsel in die private Krankenversicherung
Zusätzlich zur Beitragsbemessungsgrenze gibt es eine zweite Grenze, und sie liegt höher. Über die Versicherungspflichtgrenze entscheidet sich, ob Sie als Angestellter überhaupt in die private Krankenversicherung wechseln können. Für 2026 nennt das Bundesministerium für Gesundheit 77.400 € im Jahr, also 6.450 € im Monat.
Überschreiten Sie diese Grenze und bleibt es auch im Folgejahr so, dürfen Sie wechseln. Bleiben Sie darunter, sind Sie als Angestellter weiterhin gesetzlich versichert.
Wer schon Ende 2002 privat versichert war, kommt mit einer niedrigeren Grenze von 69.750 € im Jahr aus.
Wer freiwillig versichert ist, Selbständige und Rentner
Für alle gesetzlich Versicherten gilt die Grenze von 5.812,50 €, auch für Selbständige. Selbständige sind meist freiwillig gesetzlich versichert: Sie müssten nicht in eine gesetzliche Kasse, haben sich aber dafür entschieden. Den kompletten Beitrag zahlen Sie allein, denn ein Arbeitgeber steigt nicht mit ein.
| Freiwillig Versicherte (2026) | Mit Krankengeldanspruch |
|---|
| Höchstbeitrag je Monat | 1.017,19 € |
Diesen Betrag nennt das Bundesministerium für Gesundheit; er gilt bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 %. Auch wer wenig verdient, zahlt einen Mindestbeitrag.
Bei Rentnerinnen und Rentnern addiert die Kasse Rente und Betriebsrente, solange die Grenze nicht erreicht ist. Betriebsrenten sind 2026 bis 197,75 € im Monat freigestellt, auf diesen Anteil fällt kein Krankenversicherungsbeitrag an.
Was ändert sich im Jahr 2027?
Für 2027 hat die Bundesregierung die neuen Werte am 7. Oktober 2026 beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 gelten sie, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.
| 2026 | 2027 |
|---|
| Monatliche Beitragsbemessungsgrenze | 5.812,50 € | 6.375,00 € |
| Versicherungspflichtgrenze je Jahr | 77.400 € | 84.150 € |
| Zusatzbeitrag im Durchschnitt | 2,9 % | 2,9 % |
Die Werte für 2027 stehen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Da die Grenze 2027 höher ausfällt, zahlen Sie ab 2027 Beiträge auf einen größeren Teil Ihres Gehalts, sofern Sie mehr als 5.812,50 € verdienen. Laut Bundesministerium für Gesundheit bleibt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,9 %.