Zum Inhalt springen
Beitragsrechner Krankenkasse LogoBeitragsrechner
Krankenkasse

Beitragsbemessungsgrenze 2027

Ab 2027 gilt in der Krankenversicherung eine Beitragsbemessungsgrenze von 6.375 € monatlich. Bis zu dieser Höhe zahlen Sie mit, was darüber liegt, wird nicht mehr beitragspflichtig erfasst. Wenn Sie mehr verdienen, zahlen Sie ab Januar 2027 etwas mehr als bisher.
Monatliche Grenze
6.375,00 €
anstelle von 5.812,50 €
Jährliche Grenze
76.500 €
Versicherungspflichtgrenze
84.150 €
pro Jahr
Gutverdiener zahlen mehr
49,22 €
bei 2,9 % Zusatzbeitrag im Monat

Was bedeutet die höhere Grenze für Ihren Beitrag?

Gemeint ist mit der Beitragsbemessungsgrenze der höchste Lohn, bis zu dem Ihre Krankenkasse Beiträge berechnet. Was Sie darüber hinaus verdienen, fällt nicht mehr ins Gewicht. 2026 lag die Grenze bei 5.812,50 € im Monat, für 2027 sind es 6.375 €, ein Plus von 562,50 €. Das Bundeskabinett hat diesen Anstieg am 07.10.2026 beschlossen, die passende Verordnung gilt ab dem 01.01.2027 (BMAS).

Was das für Sie bedeutet: Verdienen Sie bis zu 5.812,50 € brutto, merken Sie von der neuen Grenze nichts, solange Ihr Beitragssatz gleich bleibt. Erst über diesem Betrag wird Ihr Anteil größer, weil jetzt ein größerer Teil Ihres Gehalts herangezogen wird. Die Beitragssätze selbst bleiben unverändert bei 14,6 % plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % (BMG).

Den Zusatzbeitrag bestimmt jede Kasse für sich selbst. Ihr persönlicher Anteil kann deshalb ein wenig über oder unter den Werten in unseren Beispielen mit 2,9 % liegen. Welchen Satz Ihre Kasse verlangt, zeigt die Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands.

Rechengrößen der Krankenversicherung für 2026 und 2027
Wert20262027
Beitragsbemessungsgrenze im Monat5.812,50 €6.375,00 €
Beitragsbemessungsgrenze im Jahr69.750 €76.500 €
Versicherungspflichtgrenze im Jahr77.400 €84.150 €
Bezugsgröße im Monat3.955 €4.130 €
Ø Zusatzbeitrag2,9 %2,9 %
Höchstbeitrag Ihr Anteil bei Ø Zusatzbeitrag508,59 €557,81 €

Quellen: BMAS, Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 (Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Verordnung tritt am 01.01.2027 in Kraft); BMG, Zusatzbeitrag 2027.

So viel zahlen Sie bei verschiedenen Gehältern

Die folgenden Beträge zeigen Ihren eigenen monatlichen Beitrag zur Krankenversicherung, jeweils gerechnet mit einem Zusatzbeitrag von 2,9 %. Ihren Arbeitgeber kostet derselbe Betrag noch einmal. Die Pflegeversicherung ist hier nicht eingerechnet.

  • Verdienen Sie 5.000 € brutto im Monat, zahlen Sie im Jahr 2026 genau so viel wie im Jahr 2027, nämlich 437,50 €, das entspricht 0,00 € mehr.
  • Verdienen Sie 6.000 € brutto im Monat, zahlen Sie im Jahr 2026 508,59 € und im Jahr 2027 525,00 €, also 16,41 € mehr.
  • Verdienen Sie 6.375 € brutto im Monat, zahlen Sie im Jahr 2026 508,59 € und im Jahr 2027 557,81 €, also 49,22 € mehr.
  • Verdienen Sie 7.000 € brutto im Monat, zahlen Sie im Jahr 2026 508,59 € und im Jahr 2027 557,81 €, das sind ebenfalls 49,22 € mehr.

Sobald Sie 6.375 € brutto verdienen, ist mit 557,81 € Schluss, das ist der Höchstbetrag. Wie viel Sie darüber verdienen, spielt keine Rolle mehr. Gegenüber 2026 zahlen Sie damit monatlich 49,22 € mehr, im Jahr sind es 590,64 € mehr.

Ihr monatlicher Anteil bei Ø Zusatzbeitrag
Brutto20262027Mehr
5.000 €437,50 €437,50 €0,00 €
6.000 €508,59 €525,00 €16,41 €
6.375 €508,59 €557,81 €49,22 €
7.000 €508,59 €557,81 €49,22 €
Beitragsbemessungsgrenze 2027: höherer Abzug für Krankenversicherung auf der Lohnabrechnung

Versicherungspflichtgrenze 2027: Wechsel in die private Versicherung

Trotz ähnlichem Namen sind Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze zwei verschiedene Dinge. Verdienen Sie als Angestellter mehr als diesen Betrag im Jahr, dürfen Sie die gesetzliche Krankenkasse verlassen und in eine private Versicherung wechseln. 2027 beträgt sie 84.150 € im Jahr. 2026 lag die Grenze bei 77.400 €, so auch laut Deutsche Rentenversicherung.

Verdienen Sie im Jahr 2027 als Beschäftigter über 84.150 €, steht Ihnen der Wechsel in die private Versicherung offen. Verpflichtend ist er nicht, Sie können weiterhin gesetzlich versichert bleiben. Bleiben Sie unter dieser Grenze, sind Sie in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.

Rechengrößen 2027 im Vergleich zu 2026

Rechengrößen sind feste Bezugsgrößen, mit denen die Krankenkassen Jahr für Jahr ihre Beiträge berechnen. Festgelegt werden sie per Verordnung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Für 2026 gelten die folgenden Werte (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit).

Kennzahl20262027
Monatliche Beitragsbemessungsgrenze5.812,50 €6.375,00 €
Jährliche Beitragsbemessungsgrenze69.750 €76.500 €
Jährliche Versicherungspflichtgrenze77.400 €84.150 €
Bezugsgröße monatlich3.955 €4.130 €
Höchstbeitrag, Ihr Anteil bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 %508,59 €557,81 €
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag2,9 %2,9 %

Diese Bezugsgröße dient als Ausgangswert für andere Grenzen, so etwa für die Einkommensgrenze in der Familienversicherung. Für Ihren eigenen Beitrag als Angestellter bedeutet sie nichts direkt.

Was sollten Sie im Dezember prüfen?

Im Dezember sollten Sie nachsehen, welchen Zusatzbeitrag Ihre Kasse ab Januar verlangt. Steigt der Satz, ist ein Wechsel möglich. Besonders interessant ist das, wenn Sie über 5.812,50 € verdienen, denn dann treffen die höhere Grenze und ein höherer Zusatzbeitrag zusammen.

In der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands stehen alle Zusatzbeiträge. Sie erfahren dort auch, ob eine Kasse Sie aufnehmen würde.

Häufige Fragen rund um die Grenze 2027

Wie hoch liegt die Beitragsbemessungsgrenze 2027?

Kranken- und Pflegeversicherung nutzen beide denselben Monatswert von 6.375 €. Für die Rentenversicherung gilt ein eigener, höherer Wert. Deshalb können auf Ihrer Lohnabrechnung zwei Grenzen von Bedeutung sein.

Wie hoch liegt die Versicherungspflichtgrenze 2027?

Sie liegt 2027 bei 84.150 € im Jahr, also umgerechnet 7.012,50 € im Monat. Entscheidend bleibt dabei Ihr Jahreseinkommen, nicht ein Monat für sich genommen.

Wie viel mehr zahle ich im Jahr 2027 als Gutverdiener?

Mit einem Zusatzbeitrag von 2,9 % zahlen Sie im Jahr höchstens 590,64 € mehr. Nimmt Ihre Kasse einen höheren Zusatzbeitrag, kommt etwas hinzu, weil der größere Satz nun auf mehr von Ihrem Gehalt zur Wirkung kommt.

Ist die Grenze für 2027 bereits beschlossen?

Das Bundeskabinett hat die Zahlen am 07.10.2026 beschlossen. Die passende Verordnung gilt ab dem 01.01.2027. Das Bundesministerium für Gesundheit hat separat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % festgelegt (BMG). Ihre eigene Kasse legt selbst fest, was sie ab Januar verlangt.